Modellflieger
Rottweil e.V.

[vc_row][vc_column][uncode_info_box items=“Date“][vc_column_text]Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) hat beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Antrag auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung eingereicht. Nötig wird diese aufgrund einer neuen EU-weiten Regelung. Der DMFV will seinen Mitgliedern dadurch ermöglichen, den Modellflug auch künftig im Rahmen der derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften zu betreiben. Die neue EU-Vorgabe sieht hierfür eine Freistellung des „Modellflugbetriebs im Rahmen von Vereinen und Verbänden“ vor, wenn die nationalen Behörden eine entsprechende Genehmigung erteilen.

Zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung sieht das neue EU-Recht keine gesonderten Anforderungen oder Einschränkungen für das Fliegen von Flugmodellen vor. Das bedeutet, dass das BMVI beschließen kann, den derzeitigen Rechtsrahmen beizubehalten. Mit den bekannten Einschränkungen wie zum Beispiel dem Kenntnisnachweis für das Fliegen von Modellen über 2 Kilogramm und über 100 Meter Höhe oder der Versicherungspflicht. Genau darauf wird auch der DMFV hinwirken. Schließlich bietet das aktuelle bundesdeutsche Recht ein stabiles Fundament für den weitestgehend ungehinderten Betrieb von Flugmodellen und wird sowohl von den Landesluftfahrt- als auch von Naturschutzbehörden gleichermaßen anerkannt. „Aus rechtlicher Sicht gibt es keinerlei Bedarf an neuen Gesetzen und standardisierten Modellflugregeln“, so DMFV-Justiziar Carl Sonnenschein. „Die langjährige Praxis zeigt, dass die bestehenden Regelungen einerseits größtmögliche Spielräume für Modellflieger bieten, andererseits den staatlichen Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz in erforderlichem Maße Rechnung tragen“, so Sonnenschein weiter. Auch das BMVI signalisierte in Gesprächen mit der Verbandspitze, dass es sich eine Betriebsgenehmigung auf Grundlage der geltenden Gesetzeslage und der erprobten und bewährten Zusammenarbeit des DMFV mit den Landesluftfahrtbehörden gut vorstellen kann.

Das neue EU-Recht tritt im Juli 2020 in Kraft. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis Mitte 2022. Der DMFV will mit dem Antrag frühestmögliche Planungs- und Rechtssicherheit für seine Mitglieder herstellen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]